UNHCR begrüsst die Fortführung des Schutzstatus S, aber äussert Besorgnis über die beschlossene Einschränkung des geschützten Personenkreises
UNHCR begrüsst die Fortführung des Schutzstatus S, aber äussert Besorgnis über die beschlossene Einschränkung des geschützten Personenkreises
UNHCR befürwortet den Beschluss des Bundesrats, den Schutzstatus S bis zum 4. März 2027 fortzuführen. Gleichfalls begrüsst UNHCR die Fortführung des Programm S. Dieses unterstützt die Flüchtlinge aus der Ukraine dabei, in der Schweiz Fuss zu fassen, eine Arbeitsstelle zu finden und unabhängig von staatlicher Unterstützung zu leben.
UNHCR ist in der Ukraine tätig und hat dadurch die Möglichkeit, die Sicherheitslage genau zu beobachten. Eine Aufhebung des vorübergehenden Schutzes für Flüchtlinge aus der Ukraine ist nicht angebracht. Humanitäre Situation und Sicherheitslage bleiben besorgniserregend. Verstärkte Luftangriffe treffen städtische Zentren und wichtige Infrastrukturen, selbst weit entfernt von den aktiven Kampfgebieten. Die Zahl ziviler Opfer ist weiterhin hoch, rund 3,8 Millionen Menschen sind binnenvertrieben. 13 Prozent des Wohnraumbestands – über 2,5 Millionen Wohnungen – sind beschädigt oder zerstört. Schätzungsweise 12,7 Millionen Menschen in der Ukraine sind auf humanitäre Hilfe und Schutz angewiesen.
Dementsprechend steht UNHCR dem Entscheid des Bundesrats, Regionen zu definieren, in die eine Rückkehr als zumutbar eingeschätzt wird, kritisch gegenüber. Gemäss Einschätzung von UNHCR können keine Gebiete in der Ukraine als sicher bezeichnet werden. Sollen Flüchtlinge aus der Ukraine vom Schutzstatus S ausgeschlossen werden, muss ihr Schutzbegehren umfassend im regulären Asylverfahren geprüft werden. UNHCR appelliert an alle Staaten, zum gegenwärtigen Zeitpunkt niemanden gegen den Willen in die Ukraine zurückzuschieben.
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