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UNHCR sieht Einschränkungen der Reisefreiheit für Flüchtlinge kritisch

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UNHCR sieht Einschränkungen der Reisefreiheit für Flüchtlinge kritisch

UNHCR, die UN-Flüchtlingsorganisation, ruft den Bundesrat auf, das Recht auf Reisefreiheit von Personen mit internationalem Schutzbedarf nicht unverhältnismässig zu beschneiden.
5. Februar 2026 Auch verfügbar auf:

Am 17. Dezember 2021 beschloss das Schweizer Parlament, die Reisefreiheit von Asylsuchenden, Personen mit einer vorläufigen Aufnahme oder vorübergehendem Schutz weiter einzuschränken. Die Umsetzung der Gesetzesänderung wurde aufgrund des Ukrainekriegs temporär ausgesetzt. Im Oktober 2025 hat der Bundesrat nun verschiedene Verordnungsanpassungen zur Vernehmlassung vorgelegt, um den parlamentarischen Auftrag umzusetzen.

UNHCR, die UNO-Flüchtlingsorganisation, bezieht dazu Stellung. Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Anpassungen hätten weitreichende und potenziell unverhältnismässige Einschränkungen der Reisefreiheit für vorläufig aufgenommene und schutzbedürftige Personen zur Folge. UNHCR fordert deshalb den Bundesrat auf, den gesetzlichen Spielraum vollständig auszuschöpfen, um das Reiseverbot so weit wie möglich zu beschränken und in Einklang mit völkerrechtlichen Vorgaben zu bringen. So kann dem betroffenen Personenkreis ermöglicht werden, seine Rechte vollumfänglich wahrzunehmen und den Alltag in einem stark vernetzten Europa zu bewältigen.

Insbesondere kritisiert die Organisation die Definition der besonderen persönlichen Gründe, bei deren Vorliegen das Staatssekretariat für Migration eine Auslandsreise ausnahmsweise genehmigen kann. Aus Sicht von UNHCR werden diese zu stark eingegrenzt. Nur die ergänzende Möglichkeit, “andere Gründe” geltend zu machen, lässt mehr Spielraum. Darunter fallen beispielsweise Besuche von Familienmitgliedern im Ausland. Für diese Begründung werden jedoch eine zweijährige Wartefrist und Unabhängigkeit von der Sozialhilfe verlangt. Dadurch werden Betroffene unverhältnismässig von Familienbesuchen, Erwerbstätigkeit oder anderen wichtigen Reisegründen ausgeschlossen. UNHCR empfiehlt, diese Einschränkungen fallen zu lassen.

UNHCR begrüsst hingegen, dass Personen mit einem Schutzstatus S weiterhin ins Ausland reisen dürfen. Positiv bewertet UNHCR auch den Entscheid, kurzzeitige Erkundungsreisen (go-and-see visits) in den Heimat- oder Herkunftsstaat zur Vorbereitung einer möglichen freiwilligen Rückkehr für vorläufig Aufgenommene im Grundsatz zu ermöglichen.

Abschliessend hält UNHCR fest, dass Staaten international schutzbedürftigen Personen grundsätzlich Reisefreiheit gewähren sollten. Einschränkungen sollten nur im Einzelfall und unter Achtung der Menschenrechte vorgenommen werden.

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