Verbesserung der Situation von schutzsuchenden Kindern in Kollektivunterkünften
Verbesserung der Situation von schutzsuchenden Kindern in Kollektivunterkünften
Zürich, 17. November 2025 –In der Schweiz leben zahlreiche schutzsuchende Kinder in Kollektivunterkünften. Vier Organisationen – UNICEF Schweiz und Liechtenstein, UNHCR, Save the Children Schweiz und die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) – legen nun erstmals gemeinsame Handlungsempfehlungen vor, wie Kinder in Kollektivunterkünften besser geschützt und in ihrer Entwicklung unterstützt werden können.
Schutzsuchende Kinder verbringen oft Wochen oder Monate in Unterkünften, die nicht auf ihre Bedürfnisse ausgerichtet sind. Die Angebote variieren stark; in vielen Unterkünften fehlen kindgerechte Strukturen. Dies kann die ohnehin schwerwiegenden psychologischen Folgen der Flucht weiter verschärfen. Ein nationaler Rahmen mit Mindeststandards existiert bislang nicht.
Mit ihren Empfehlungen zeigen die vier Organisationen, wie Bund, Kantone und Gemeinden sowie Betreuungsorganisationen die Situation von Kindern mit einigen wenigen Kernmassnahmen verbessern können.
Zentral ist dabei, dass Kindesschutz- und Qualitätsstandards geschaffen und konsequent berücksichtigt werden. Konkret schlagen die Organisationen etwa vor, für den Kindesschutz Ressourcen bereitzustellen, das Kindesinteresse systematisch zu dokumentieren und abzuklären sowie Partizipationsmöglichkeiten zu schaffen. Zudem wird empfohlen, dass Kollektivzentren eigene Schutzkonzepte entwickeln. Diese sollten auf einer Analyse der für Kinder bestehenden Risiken und bereits bestehenden Schutzmechanismen beruhen. Ziel ist, dass alle Kinder in der Schweiz unter Bedingungen leben, die ihre Entwicklung und ihr Wohl fördern. Die Empfehlungen sollen als praxisnahe Grundlage dienen, um den Schutz, die Förderung und die Partizipation von Kindern im Asylsystem zu verbessern.
- UNICEF hebt die Bedeutung verbindlicher Kindesschutz- und Qualitätsstandards hervor und fordert, dass in allen Unterkünften qualifiziertes Personal mit ausreichendem Betreuungsschlüssel eingesetzt wird. Kinder sollen altersgerecht beteiligt und in ihrer Entwicklung gestärkt werden.
- UNHCR betont die Verantwortung der zuständigen Behörden, den Kindesschutz konsequent mitzudenken, verbindliche Standards zu etablieren und die völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz vollumfänglich umzusetzen. Dabei sollen Kinder gehört und das übergeordnete Kindesinteresse systematisch berücksichtigt werden. Eltern sind als wichtigste Bezugspersonen zu stärken.
- Save the Children fordert ein grundlegendes Umdenken im Asylbereich: Das Wohl der Kinder muss konsequent ins Zentrum gestellt werden. Kinder brauchen Schutz, verlässliche Bezugspersonen und die Erfahrung von Selbstwirksamkeit – auch im Verfahren in der Unterbringung und in der Betreuung. Ihr Wohl muss konsequent ins Zentrum gestellt werden.
- Die SFH weist darauf hin, dass Kinder nicht in unterirdischen oder ungeeigneten Kollektivunterkünften leben sollten. Für Interviews oder Hintergrundgespräche stehen Expert:innen der beteiligten Organisationen zur Verfügung:
- UNICEF: Kinderrechte und Kinderschutzstandards: Nicole Hinder, Bereichsleiterin Child Rights Advocacy UNICEF Schweiz und Liechtenstein
- UNHCR: Fluchtthematik, rechtlicher Rahmen und internationale Verpflichtungen: Anja Klug, Leiterin des UNHCR Büros für die Schweiz und Liechtenstein
- Save the Children: Einblick in die Situation der Kinder und in Good Practice- Ansätze aus der Projektarbeit in Kollektivunterkünften: Nina Hössli, Direktorin Schweizer Programme
Bericht:
Medienkontakte:
- UNICEF Schweiz Liechtenstein, Medienstelle, Jürg Keim, [email protected]
- UNHCR Büro für die Schweiz und Liechtenstein: [email protected]
- Save the Children: Melina Stavrinos, [email protected]
- SFH: Medienstelle, [email protected]