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UNHCR begrüsst die Aktivierung des Schutzstatus S und die rasche Integration der Geflüchteten aus der Ukraine

Wir begrüssen den heutigen Entscheid des Bundesrates, den besonderen Schutzstatus S auf Personen, die aus der Ukraine fliehen mussten, anzuwenden. Die Massnahme ist Ausdruck der Solidarität mit den Flüchtlingen und den Europäischen Nachbarländern und steht in Einklang mit der Anwendung des temporären Schutzes durch die Europäische Union.

11 März 2022

Flüchtlinge aus der Ukraine am Grenzübergang Medyka in Polen an. © UNHCR/Chris Melzer

Viele Personen, die in den Geltungsbereich des Status S fallen, erfüllen die Flüchtlingsdefinition der Genfer Flüchtlingskonvention und sind möglicherweise längerfristig schutzbedürftig. UNHCR unterstützt die Schweizer Regierung deshalb in ihrem Entscheid, Inhaberinnen und Inhabern des Schutzstatus S umgehend in die Integrationsprogramme einzubeziehen.

Mehr als 2,5 Millionen Menschen sind in den 16 Tagen seit Beginn des Krieges bereits aus der Ukraine geflohen, während sich die Lage im Land weiter verschlechtert und die Zahl der Flüchtlinge stetig steigt. UNHCR, das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen, begrüsst daher den Entscheid der Schweiz, den Schutzstatus S für Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, sofort einzuführen. Damit ist die Schweiz in der Lage, den gefährdeten Personen umgehend Schutz zu gewähren

Mit Blick darauf, dass die Länder Euopas den Schutz der Flüchtlinge aus der Ukraine nur gemeinsam und koordiniert gewährleisten können, begrüsst UNHCR das Ziel des Bundesrates, den Schutzstatus S so weit wie möglich mit der EU zu harmonisieren. Die «Richtlinie zum temporären Schutz von Flüchtlingen» wurde vor einer Woche erstmals aktiviert.

Besonders erfreut ist UNHCR dabei über den Entscheid des Bundesrates, analog zu wichtigen EU-Mitgliedstaaten den Schutzstatus auf alle schutzbedürftigen Personen anzuwenden, die aufgrund der aktuellen Situation aus der Ukraine fliehen. Damit trägt die Schweiz dem Umstand Rechnung, dass nicht nur Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, sondern die gesamte Bevölkerung der Ukraine von den dramatischen Folgen des Krieges betroffen ist. Auch den Verzicht auf eine Reisebeschränkung für Inhaberinnen und Inhaber des Schutzstatus S begrüsst UNHCR ausdrücklich.

Rasche Integration hilft Geflüchteten und der Schweiz

UNHCR geht davon aus, dass viele der aus der Ukraine fliehenden Personen die Flüchtlingsdefinition der Genfer Flüchtlingskonvention erfüllen. Dies spricht dafür, den Rechtsstatus der Personen unter dem Schutzstatus S der Position anerkannter Flüchtlinge (Ausweis B) anzugleichen.

UNHCR unterstützt daher die Entscheidung des Bundesrates, Flüchtlinge aus der Ukraine frühzeitig in Integrationsmassnahmen einzubeziehen. Personen mit S-Status erhalten damit rasch Zugang zu zentralen Intergrationgrundlagen wie Sprachkursen und Zugang zum Arbeitsmarkt.

Zwar war ist noch unklar, wie lange diese Personen den Schutz der Schweiz benötigen werden. Es ist aber nicht auszuschliessen, dass dies für eine längere  Dauer notwendig sein wird. Die Hilfe zur raschen Integration ermöglicht es den Geflüchteten aus der Ukraine, möglichst schnell ihre Selbstständigkeit zurückzugewinnen und  wird langfristig Bund und Kantone entlasten.

UNHCR dankt der Schweiz für ihre Solidarität

Die grosse Solidarität und die unzähligen Hilfsinitiativen, mit denen die Schweiz in den vergangenen Wochen auf den Krieg in der Ukraine reagiert hat, sind  beeindruckend. UNHCR bedankt sich bei der Schweiz, der Schweizer Bevölkerung, den Schweizer Hilfswerken und allen engagierten Behörden und Fachstellen bei Bund, Kantonen und Gemeinden für ihren beispiellosen Einsatz.

 

  • Link zur vollständigen Stellungnahme von UNHCR in der Konsultation des Bundesrates zur Einführung des Schutzstatus S

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