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UNHCR begrüßt EU-Entscheidung, Flüchtlingen aus der Ukraine vorübergehenden Schutz zu gewähren

News-Kommentar der UNHCR-Europadirektorin Pascale Moreau

Von UNHCR  |  4 März 2022

Des réfugiés entrant en Pologne depuis l’Ukraine au point de passage frontalier de Medyka. © HCR/Chris Melzer
© Flüchtlinge aus der Ukraine am Grenzübergang Medyka in Polen an. © UNHCR/Chris Melzer

Die gestrige, beispiellose Entscheidung der Europäischen Union, Flüchtlingen aus der Ukraine vorübergehenden Schutz zu gewähren, wird ukrainischen Staatsangehörigen und Drittstaatsangehörigen mit Flüchtlingsstatus oder dauerhaftem Aufenthaltsstatus in der Ukraine sofortigen Schutz in der EU bieten.

Die Entscheidung bedeutet auch, dass die EU-Mitgliedstaaten Drittstaatsangehörigen mit legalem Aufenthalt in der Ukraine, die nicht in ihre Heimat zurückkehren können, sowie Staatenlosen vorübergehenden Schutz gewähren können. Wir fordern die EU-Mitgliedstaaten auf, den Schutz auch auf diesen Gruppen auszudehnen.

Gleichzeitig wird auch ermöglicht, dass sich EU-Staaten die Verantwortung für Flüchtlinge mit dem soeben beschlossenen vorübergehenden Schutz teilen, wie z.B. Kooperation bei der Aufnahme und Versorgung.

UNHCR fordert die EU-Staaten auf, die Richtlinie zügig umzusetzen, um den Menschen, die vor Gewalt fliehen, weiterhin Sicherheit und Schutz zu bieten, vor allem angesichts der Tatsache, dass sich dieser Konflikt rasch zur größten europäischen Flüchtlingskrise in diesem Jahrhundert entwickelt.

Viele EU-Mitgliedstaaten haben bereits ihre Unterstützung bekundet, und die gestrige Entscheidung stärkt diese Solidarität. UNHCR begrüßt auch die kürzlich von der Europäischen Kommission herausgegebenen Leitlinien, bei den Grenzkontrollen flexibel zu sein und Maßnahmen zur Entlastung der Grenzen vorzuschlagen.

UNHCR ist bereit, Regierungen und andere Akteur*innen zu unterstützen, um all jenen Schutz und humanitäre Hilfe zu gewähren, die in dieser Flüchtlingskrise von noch nie dagewesenem Ausmaß zur Flucht gezwungen sind.

Weitere Informationen

Im Rahmen des EU-Justiz- und Innenminister*innen-Treffens am 3. März wurde dem Vorschlag der Europäischen Kommission zugestimmt, die EU-Richtlinie über den vorübergehenden Schutz (TPD) angesichts der Lage in der Ukraine und der Ankunft von Schutzsuchenden in der EU zu aktivieren. Es ist das erste Mal, dass die TPD angewendet wird. Der Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft.

Diese EU-Richtlinie wurde nach dem Jugoslawienkrieg eingeführt und sollte im Falle eines „Massenzustroms oder eines unmittelbar bevorstehenden Massenzustroms“ von Menschen in einen EU-Staat eingesetzt werden. Es handelt sich dabei um eine Form des vorübergehenden Schutzes, die darauf abzielt, sofortige Hilfe zu leisten, indem großen Gruppen von Menschen ein kollektiver Schutzstatus gewährt wird. Diese Menschen erhalten einen Schutzstatus für bis zu einem Jahr (mit der Möglichkeit einer Verlängerung um bis zu drei Jahre), ohne dass ein individueller Asylantrag gestellt werden muss. Die Flüchtlinge erhalten Zugang zu Wohnraum und anderen Leistungen wie z. B. Bildung, Gesundheit, Sozialhilfe, Aufenthaltsgenehmigung. Die Richtlinie legt auch Kriterien für die Familienzusammenführung fest, wenn ein oder mehrere Angehörige vorübergehenden Schutz genießen, andere jedoch nicht. Nach der Zusammenführung müssen alle Familienmitglieder eine Aufenthaltserlaubnis für das Aufnahmeland erhalten. Damit die Richtlinie umgesetzt werden kann, müssen mindestens 15 der 27 EU-Staaten zustimmen.

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